Allgemeine Liefer-/ und Verkaufsbedingungen der bluMartin GmbH

für den Verkauf von Produkten an Nichtkaufleute (z.B. Verbraucher )
(Stand: August 2019)

1. Anwendungsbereich und Vertragsgegenstand

Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der bluMartin GmbH (nachfolgend: „bluMartin“) erfolgen auf der Grundlage dieser Bedingungen (nachfolgend: „AGB“). Diese sind Bestandteil sämtlicher Verträge mit den oben aufgeführten Vertragspartnern (nachfolgend: „Kunden”) über Lieferungen von bluMartin. Abweichende oder entgegenstehende Vertragsbedingungen des Kunden werden von bluMartin nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn diesen nicht widersprochen wird, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

2. Vertragsabschluss

2.1.1. Angebote auf Internetseiten von bluMartin oder anderweitige Hinweise auf Produkte (per E-Mail, Messenger, telefonisch o.ä.) sowie von bluMartin abgegebene Angebote sind lediglich eine Aufforderung an Kunden zur Abgabe von Angeboten zum Abschluss eines Kaufvertrags. Nach der Abgabe eines derartigen Angebots durch den Kunden per Telefax oder E-Mail erfolgt durch bluMartin eine Bestätigung des Eingangs des Angebots (=Bestellung) auf demselben Weg, den der Kunde gewählt hat. Eine direkte Bestellung im elektronischen Geschäftsverkehr per Internet ist nicht möglich.

2.1.2. Die Bestätigungs-E-Mail bzw. –Fax stellt keine Annahme der Bestellung dar, sondern lediglich eine unverbindliche Information an den Kunden, dass die Bestellung bei bluMartin eingegangen ist. Dieser Bestätigung ist eine Widerrufsbelehrung gemäß § 355 ff. Bürgerliches Gesetzbuch beigefügt, die dem Kunden das Recht gibt, die Vertragserklärung fristgerecht zu widerrufen.

2.1.3. Die Annahme oder Ablehnung der Bestellung durch bluMartin erfolgt wie folgt:

2.1.4. bluMartin nimmt das Angebot an, indem sie die Ware versendet oder dem Vertragsabschluß durch gesonderte ausdrückliche Annahmeerklärung zustimmt.

2.1.5. Im Falle eines vorübergehenden Ausverkaufs eines Geräts oder Artikels wird bluMartin mitteilen, dass der Bestellwunsch des Kunden vorgemerkt ist und ihn bei erneuter Lieferfähigkeit über den möglichen Liefertermin (Kalenderwoche) unaufgefordert informieren.

Nach Versand dieser Bestätigung über die voraussichtliche Liefermöglichkeit hat der Kunde das Recht, binnen einer Frist von 7 Werktagen zu erklären, dass er an der Lieferung nicht mehr interessiert ist.

Erfolgt eine solche Erklärung nicht innerhalb des Zeitraums, ist bluMartin berechtigt, das Angebot des Kunden anzunehmen und ihm mitzuteilen, wann geliefert wird und die Lieferung zu veranlassen.

2.1.6. Der Versand der bestellten Produkte erfolgt erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen.

2.1.7. Bei der Zahlung gegen Vorkasse nimmt bluMartin das Angebot des Kunden erst nach Eingang des Rechnungsbetrags dadurch an, dass sie die Ware versendet.

2.1.8. Bei der Zahlung per Nachnahme erfolgt die Annahme des Antrags erst dadurch, dass bluMartin die Ware zum Versand bringt und gleichzeitig dem Kunden gegenüber per E-Mail die Annahme der Bestellung erklärt.

3. Umgang mit gelieferten Frischluftgeräten

3.1.1. Der Kunde muß den Endbenutzer darauf hinweisen oder selbst darauf achten, dass hinreichend in regelmäßigen Abständen für Frischluft zu sorgen ist, wenn das Gerät nicht funktioniert oder nicht eingeschaltet ist. Die Vorgaben in der Betriebsanleitung insbesondere Filterwechsel sind zwingend einzuhalten.

3.1.2. Werden diese Vorgaben nicht beachtet, können die Frischluftgeräte keine Lüftung sicherstellen. Für etwaige Folgen daraus, übernimmt bluMartin keine Verantwortung.

4. Lieferzeiten/ -termine/Begrenzte Vorratsmengen und Selbstbelieferung

4.1. Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeit freibleibend. Insbesondere bleibt richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung immer vorbehalten. Die angebotenen Frischluftgeräte sind Geräte aus eigener Entwicklung und Herstellung. Diese sind wegen der erheblichen Fertigungstiefe genauso wie andere belieferte Artikel nur in begrenzten Vorratsmengen kurzfristig erhältlich und werden in handelsüblichem Umfang abgegeben.Bei Bestellungen kann es zu zeitlichen Verzögerungen wegen der erforderlichen Nachproduktion kommen. In solchen Fällen ist eine persönliche Kontaktaufnahme und Absprache zwischen dem Kunden und bluMartin geboten.

4.2. Lieferzeiten und Liefertermine sind unverbindlich (Richtwerte), außer diese werden in der Bestätigung der bluMartin schriftlich vereinbart. bluMartin wird sich aber in jedem Fall um die Einhaltung der Richtwerte (Wunschtermine) bemühen.

4.3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

4.4. Ist es für die Leistungen von bluMartin von Bedeutung, dass der Kunde Mitwirkungshandlungen oder Prüfungen vornimmt, sind etwaige Lieferfristen/Auftragsabwicklungszeiten jeweils unterbrochen, und zwar ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Kunden von seiner notwendigen Mitwirkungshandlung bzw. Prüfung bis zum Tag der Durchführung seiner Handlungen. Etwaige Zeiträume verlängern sich entsprechend. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen und/oder Zusatzleistungen, die die Dienstleistungs-/ bzw. Herstellungsdauer beeinflussen, so verlängert sich diese ebenfalls entsprechend.

4.5. Liefer-/und Leistungsverzögerungen sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt und andere Ereignisse auch im eigenen Betrieb, die bluMartin, Zulieferern oder Dritten bzw. Erfüllungsgehilfen die Bewirkung der Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen -insbesondere (wilder) Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, etc.- führen zur Aussetzung der Leistungsverpflichtung bzw. der zeitlichen Vorgaben. Die Höhere Gewaltklausel der Internationalen Handelskammer (ICC Publikation Nr. 421) wird Vertragsbestandteil. Derartiges berechtigt bluMartin die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten. Dauert die Behinderung unangemessen lang, ist der Kunde nach angemessener Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt, wenn ein Rohstofflieferant vom Kunde vorgegeben ist. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird bluMartin von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche ableiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich bluMartin nur berufen, wenn der Kunde alsbald benachrichtigt wird.

4.6. bluMartin haftet nicht für entgangenen Gewinn, für Auftragseinbußen oder den Verlust von Kunden, sowie, wenn nicht das schadenstiftende Ereignis auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung von Repräsentanten von bluMartin oder deren Geschäftsführung beruht. Dies gilt ebenso für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen.

4.7. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges oder Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine können bei Nachweis des Schadens höchstens in Höhe von 10% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 20% des Rechnungsnettowertes des vom Verzug betroffenen Auftragsanteiles geltend gemacht werden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Nichtlieferung durch Vorlieferanten

5.1. Ist der bestellte Gegenstand nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird bluMartin den Kunden hierüber nach der Bestellung und der entsprechenden Information von bluMartin durch den Lieferanten unverzüglich informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist bluMartin von der Leistungspflicht befreit, es sei denn, bluMartin hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.

5.2. Im Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, bluMartin hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.

6. Gefahrübergang, Rückgabe von Verpackungen

6.1. Generell stellt bluMartin die Sendung ab Werk oder ab Lager zur Abholung bereit.

6.2. Soweit der Versand auf Wunsch des Kunden durch bluMartin erfolgt, wird für die Gefahren während des Transports eine Transportversicherung auf Rechnung des Kunden abgeschlossen. Der Gefahrübergang erfolgt dann mit Auslieferung der Sendung durch den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person.

6.3. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er bei Übernahme der Sendung seinen Prüfungs-/ und Sorgfaltspflichten als Empfänger gewissenhaft nachzukommen hat. Er hat dabei insbesondere eingehende Packstücke auf Unversehrtheit und Vollständigkeit sofort zu prüfen und Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten gegenüber dem abliefernden Unternehmer schriftlich zu dokumentieren.

6.4. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt über, in dem bluMartin die Übergabe anbietet. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.

6.5. Transport- und alle sonstigen Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung -Paletten ausgenommen- werden von bluMartin nicht zurück genommen. Diese Verpackungen entsorgt der Kunde auf eigene Kosten. Paletten sind nach Möglichkeit zu tauschen.

7. Verbringungsnachweise bei Lieferung ins Ausland

7.1. Im Falle der Beauftragung des Spediteurs, des Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person durch den Kunden, ist der Kunde bei Ausfuhr in das europäische Ausland zur unverzüglichen Beibringung eines Verbringungsnachweises im Original verpflichtet. Der Verbringungsnachweis ist spätestens binnen 7 Tagen nach der Warenübernahme vorzulegen.

7.2. Erfolgt die Ausfuhr in das europäische Ausland durch eigene Leute des Kunden, ohne dass ein Verbringungsnachweis erstellt wird, hat der Kunde eine durch den gesetzlichen Vertreter des Kunden unterzeichnete Bestätigung über die Ausfuhr der Ware gemeinsam mit einer Ablichtung des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters mit identischer Unterschrift vorzulegen.

7.3. Der Kunden hat bluMartin einen durch Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen entstandenen Schaden durch Nichterstattung voraus gezahlter Umsatzsteuer durch die Finanzbehörden vollumfänglich zu ersetzen.

8. Eigentumsvorbehalt/Pfandrecht/Zurückbehaltungsrecht

8.1. Alle Leistungen erfolgen bis zur vollständigen und endgültigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt. Der Kunde ist zur Weiterverarbeitung und –veräußerung im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsgangs entweder gegen Barzahlung oder Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts ermächtigt, darf jedoch nicht verpfänden oder an Dritte zur Sicherung übereignen. Für den Fall der Weiterveräußerung nach Verarbeitung tritt der Kunde bei Vertragsabschluss seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber bis zur Höhe des mit bluMartin vereinbarten Entgelts an diese ab. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Er muss allerdings jegliches Entgelt getrennt von seinem Vermögen und demjenigen Dritter halten.

8.2. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, oder stellt er seine Zahlung ein, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Übersteigt der Wert der Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 30%, so wird bluMartin auf Wunsch des Kunden die darüber hinaus gehenden Sicherungsrechte freigeben.

9. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach der geschuldeten Leistung. Beschaffenheitsgarantien werden von bluMartin nur ausnahmsweise (bei schriftliche Vereinbarung) übernommen.

9.1.1. Ist die Lieferung nicht vollständig erbracht, so ist die Gewährleistung begrenzt auf die Pflicht zur Nacherfüllung. Das Recht des Kunden, wegen Mängel Schadenersatz zu verlangen, besteht nur, wenn der Mängel auch nach zweimaliger Nachbesserung nicht beseitigt werden konnte und bluMartin den Mangel arglistig verschwiegen hat. Bei unzureichender zweimaliger Nachbesserung hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

9.1.2. Nacherfüllungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Nacherfüllung nicht möglich ist. Der Kunde hat dies bluMartin unverzüglich anzuzeigen und hierüber zu entscheiden, andernfalls besteht ein Ermessen von bluMartin hierüber zu entscheiden.

9.2. Bei mehreren Liefergegenständen bestehen Mängelansprüche nur in Bezug auf den Mangelbehafteten, es sei denn, die Liefergegenstände sind als Einheit verkauft oder erstellt worden.

9.3. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag und der Schadensersatzanspruch nach § 281 Abs, 1 Satz 3 BGB stehen dem Kunden bei Geltendmachung eines Mangels, der nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder die Brauchbarkeit des Liefergegenstandes nur unerheblich beeinträchtigt, nicht zu.

9.4. Sachmängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge unsachgemäßen Gebrauchs, unsachgemäßer Lagerung oder Nichtbeachtung der Hersteller-, Montage- oder Bedienungsanweisung entstehen. Gleiches gilt für Eingriffe in den oder sonstige Manipulationen an dem Liefergegenstand, es sei denn, der Kunden weist nach, dass der von ihm geltend gemachte Mangel dadurch nicht verursacht wurde. Die bluMartin durch unberechtigte Mängelrügen entstehenden Kosten trägt der Kunde.

9.5. Ausbaukosten reklamierter Geräte werden nicht übernommen. Der Kunde ist verpflichtet bei Rücksendungen die Geräte auf eigene Kosten an bluMartin zurückzugeben. Etwaige Versendungskosten für die Rücklieferung an den Kunden übernimmt bluMartin.

9.6. bluMartin haftet nicht für vom Kunden eingegangene Vertragstrafen und für Schäden aus Lieferverzögerung, außer im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.

10. Untersuchungs- und Rügepflicht

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, bluMartin unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

10.2. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen und ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu versehen. Die Frist zur Mängelrüge beträgt 48 Stunden seit Erhalt der Ware, bei verdeckten Mängeln 48 Stunden seit Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt der Ware, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er zur Einhaltung der Frist auch nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht in der Lage war.

10.3. Erfolgt die Lieferung durch ein von bluMartin für den Kunden beauftragtes Transportunternehmen, müssen äußerlich erkennbare Schäden der Transportverpackung sowie auf diesen Transportschäden beruhende erkennbare Schäden der Ware auf dem Frachtbrief der Spedition oder auf dem Lieferschein vermerkt und vom Frachtführer bestätigt und innerhalb von 48 Stunden unter Beifügung des Vermerks schriftlich bluMartin angezeigt werden.

10.4. Zur Sicherstellung von Regressansprüchen gegen den Frachtführer muss der Kunde den Liefergegenstand bei Erhalt unverzüglich auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Fehlmengen überprüfen und, soweit festgestellt, mit Schadensursache und -umfang auf dem Frachtbrief vermerken. Der Zusteller des Frachtführers soll den vom Kunden festgestellten Sachverhalt durch seine Unterschrift bestätigen. Weiterhin soll der Kunde in diesem Fall die Verpackungen sicherstellen, mit dem Vorgang befasste Personen mit Anschrift zu benennen und, sofern tunlich, Verpackung und Inhalt fotografieren. bluMartin übernimmt keinerlei Verpflichtungen oder Haftungsansprüche des Kunden gegenüber dem Frachtführer.

11. Besonderheiten bei Frischluftgeräten Bildung von Kondensat und Eiszapfen/ trockene Luft/ Einhaltung von Wartungsintervallen

11.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei Frischluftgeräten sich generell Kondensat im Innenraum der Geräte bilden kann, wodurch bei Verteilung der Feuchtigkeit und Kondensation an der Außenwand Flecken und bei Minustemperaturen auch Eiszapfen und daraus resultierende Glätte entstehen können. In Regionen mit vorherrschend feuchtwarmer Außenluft kann auch Kondensat in das Gebäude geleitet werden, das genauso keinen Mangel darstellt und systembedingt ist. Derartige Probleme können durch strikte Beachtung der Einbauhinweise verringert werden. Bei Weiterverkauf wird dieser Hinweis an den Käufer weitergegeben.

11.2. Der Kunde wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass Wartungsintervalle für einen ordnungsgemäßen Dauergebrauch der Geräte einzuhalten sind.

12. Haftung von bluMartin

12.1. bluMartin haftet nur, wenn diese ein Verschulden an dem hierdurch verursachten Schaden trifft. Die hieraus folgende gesetzliche und vertragliche Haftung von bluMartin ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt sowie zusätzlich der Höhe nach

12.1.1. auf 1.500,00 Euro je Schadenfall;

bei mehreren Schadenfällen, die die gleiche Ursache (z. B. Montage-/ und/oder Bearbeitungsfehler) haben oder die Herstellung/Lieferung mit dem gleichen Mangel behafteter Güter betreffen (Serienschaden), auf höchstens 10.000,00 Euro, unabhängig von der Zahl der hierfür ursächlichen Schadenfälle:

12.2. für alle Schadenfälle innerhalb eines Jahres insgesamt höchstens 20.000,00 Euro.

12.3. Die vorstehenden Haftungsbefreiungen und Haftungsbeschränkungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche gegen bluMartin, seine Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

12.4. Die vorstehenden Haftungsbefreiungen und Haftungsbeschränkungen gelten nicht

12.4.1. Dfür die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit,

12.4.2. soweit gesetzliche Haftungsbestimmungen, wie z. B. das Produkthaftungsgesetz, zwingend anzuwenden sind.

13. Haftung für qualifiziertes Verschulden

Die vorstehenden Haftungsbefreiungen und Haftungsbeschränkungen gelten nicht

13.1. bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch bluMartin, seine leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen,

13.2. sonstiger Pflichten durch die Geschäftsführung von bluMartin oder seiner leitenden Angestellten,

soweit bluMartin den Schaden arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.

14. Entgelte /Aufwendungsersatz/Zahlung/Fälligkeit/Verzug/Aufrechnung

14.1. Lieferung erfolgt grundsätzlich per Vorauskasse oder gegen Erstattung entsprechender Gebühren gegen Nachnahme. Wird vom Kunden ein Versand gewünscht, übernimmt der Kunde die hierfür entstehenden Kosten zuzüglich der zu seinem Schutz einzudeckenden Transportversicherungsprämien.

14.2. bluMartin behält sich das Recht vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen (z. B. Änderung der Abgabenlast, Erhöhung der Einkaufspreise etc.) eintreten. Angebote sind unverbindlich.

14.3. Die von bluMartin genannten Preise verstehen sich, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Steuern und Abgaben, z.B. Umsatzsteuer.

14.4. Rechnungen sind sofort ab Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig.

14.5. Zahlung ist erfolgt, sobald bluMartin über den Betrag verfügen kann. Scheckverkehr ist ausgeschlossen. Werden Schecks dennoch angenommen, ist die Zahlung erst erfolgt, sobald der gesamte offene Betrag unwiderruflich dem Konto von bluMartin gutgeschrieben ist. Probleme, die durch Scheckzahlungen erst entstehen und von bluMartin nicht grob fahrlässig herbeigeführt werden sowie Mehrkosten trägt der Kunde alleine.

14.6. Bei Zahlungsverzug ist bluMartin berechtigt, ausstehende Lieferungen so lange auszusetzen, bis der gesamte offene Restbetrag ausgeglichen ist. Ausserdem sind bei Verzug kaufmännische Verzugszinsen in Höhe von 8% Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu vergüten.

14.7. Einwendungen gegen die Rechnung sind spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab Ausstellungsdatum geltend zu machen. Spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.

14.8. Handelt der Kunde als Vertreter für Dritte, so haftet er bluMartin wahlweise neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner auf die gesamte Rechnungssumme.

14.9. Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die Zahlung bei bluMartin nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden eingeht.

14.10. Bei Warenrücksendungen an bluMartin wird der vom Kunden für die betreffende Ware an bluMartin gezahlte Preis nur dann zurück erstattet, wenn und soweit die Rücksendung zuvor mit bluMartin vereinbart worden ist und die Ware sich in einem uneingeschränkt wiederverkaufsfähigen Zustand (Rücksendung in der Original Verpackung, ohne Preisauszeichnung etc.) befindet.

14.11. Gegen Ansprüche von bluMartin kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden; entsprechendes gilt für die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

14.12. bluMartin behält sich das Recht vor, die Warenbeschreibung im Hinblick auf die Spezifizierung insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse zu berücksichtigen sind oder die Waren durch den Hersteller geändert wurden, sofern sich hieraus keine Verschlechterung in Bezug auf Qualität und Brauchbarkeit ergeben.

15. Vertraulichkeit

Nicht öffentlich zugängliche Daten und Informationen sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich zweckbezogen zu verwenden. Daten und Informationen dürfen nur an solche Dritte (z. B. Versicherer, Subunternehmer) weitergeleitet werden, die diese im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages benötigen. Für die Vertraulichkeit elektronischer Daten und Informationen gelten die gleichen Grundsätze. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Daten und Informationen, die Dritten, insbesondere Behörden aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen bekannt zu machen sind. Hierüber ist die andere Partei unverzüglich zu informieren.

16. Kommunikation

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden, soweit erforderlich, zur Erfüllung der sich aus diesen AGB ergebenden Verpflichtungen des Kunden und der bluMartin gespeichert. Bestell- und personenbezogene Daten dürfen von bluMartin zur Erstellung von Absatzstatistiken für die Veröffentlichung verwendet werden.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass bluMartin mit ihm unter den von ihm bekanntgegebenen Kontaktadressen unaufgefordert Kontakt aufnimmt.

17.Erfüllungsort /Gerichtsstand/ Rechtswahl

17.1. Der Erfüllungsort für alle Beteiligten ist München oder der Sitz des Kunden, je nach Wahl.

17.2. Für die Rechtsbeziehungen von bluMartin zum Kunde gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18. Schlussabstimmungen

18.1. Jede Partei ist berechtigt, Erklärungen und Mitteilungen auf elektronischem Wege zu erstellen, zu übermitteln und auszutauschen (elektronischer Datenaustausch), sofern die übermittelnde Partei erkennbar ist. Die übermittelnde Partei trägt die Gefahr für den Verlust und die Richtigkeit der übermittelten Daten.

Für den Empfang von Informationen, Erklärungen und Anfragen für die Vertragsabwicklung bestimmt jede Partei eine oder mehrere Kontaktpersonen und teilt Namen und Kontaktadressen der anderen Partei mit. Bestimmt eine Partei keine Kontaktperson, gilt diejenige Person als Kontaktperson, die den Vertrag für die Partei abgeschlossen hat.

18.2. Die deutschsprachige Version dieser AGB geht der den Geschäftspapieren zur Anschaulichkeit beigefügten englischsprachigen Version vor. Die deutschsprachige Version dieser AGB für Nicht-kaufleute (Verbraucher) ist auf der Website einsehbar unter https://blumartin.de/agb.

18.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB und der weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.